Arbeitsamt
14.02.2010
-6 °C
Der erste Besuch
Also, nach der Kündigung ab zum Arbeitsamt, um mich arbeitssuchend und arbeitslos zu melden. In letzter Sekunde habe ich noch daran gedacht, meine aktuelle Meldebescheinigung mitzunehmen, die ich, wie ich mir dachte, als Inhaber der österreichischen Staatsbürgerschaft sicher brauchen würde. Außerdem mit dabei die Kündigung und die unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Beim Empfang im Arbeitsamt zunächst Verwirrung. Sie haben zwar einen FH Abschluss, sollten also eigentlich vom Hochschulteam betreut werden, aber Sie arbeiten ja in der Film- / Fernsehbranche. Die wird wiederum nicht vom Hochschulteam betreut, sondern von den regulären Beratern.
Die Freizügigkeitsbescheinigung
Nächste Schwierigkeit: Ich bin nicht im Besitz einer Freizügigkeitsbescheinigung. Die würde seit 1.11. zwingend benötigt. Die Aufenthaltserlaubnis sei nicht ausreichend. Dennoch komme ich zu einer Sachbearbeiterin durch, die den Fall aufnimmt und mir erklärt, die Freizügigkeitsbescheinigung gäbe es ausschließlich bei der Ausländerbehörde.
Frühere Besuche dieser Behörde drängen sich unverzüglich ins Gedächtnis, kalter Angstschweiß bricht aus. Ich stelle mich auf einen Tag des Wartens in mit grünem Linoleum ausgekleideten Räumen ein, in denen es keine automatischen Ausrufanlagen gibt, sondern nur Streit, wer der nächste sein könnte.
Ich soll in der kommenden Woche, diesmal mit Freizügigkeitsbescheinigung, wieder zum Arbeitsamt kommen. Auf die Mitteilung, dass ich noch arbeite und leider in der kommenden Woche auf einer Dienstreise bin, reagiert die Sachbearbeiterin verblüfft, war dann aber so nett, die Frist bis zum darauf folgenden Mittwoch, den 23.12., zu verlängern. Außerdem deutet sie an, dass sie sich nicht sicher sei, ob, angesichts meiner Pläne nach nur zehn Tagen Arbeitslosigkeit das Land zu verlassen, die Arbeitslosenmeldung genehmigt werden könnte.
Wieder draußen, rufe ich bei der Ausländerbehörde an und rede mit einem freundlichen Mitarbeiter, der meint, meine Aufenthaltserlaubnis sollte vollkommen ausreichend sein. Es wäre völlig undenkbar zehntausenden von Ausländern jetzt auf einmal neue Freizügigkeitsbescheinigungen auszustellen, da käme ja keiner mehr hinterher.
Also wieder zurück zum Arbeitsamt, nochmal die Aufenthaltsgenehmigung gezeigt, den Herrn der Ausländerbehörde zitiert. Leider zeigen sich die Mitarbeiter unerbittlich. Das sei eine neue Auflage, die müsse schon erfüllt werden, auch wenn eigentlich niemand - nicht einmal das Arbeitsamt selbst - weiß wofür sie notwendig sei.
Gut. Die Internetseite der Stadt Berlin gibt an, dass es Freizügigkeitsbescheinigungen doch bei den Bürgerämtern gibt. Das klingt nach einer guten Nachricht. Um auch wirklich ganz sicher zu sein, schreibe ich noch eine Mail an die Ausländerbehörde. Die Antwort ist höchst erfreutlich: "Bitte senden Sie per Mail eine Kopie ihres Passes. Dann kann ich Ihnen die Freizügigkeitsbescheinigung mit der Post zusenden."
Zweiter Anlauf
Alle Unterlagen in der Tasche spreche ich wieder beim Arbeitsamt vor. Am Empfang erwähne ich, dass ich das letzte Mal nicht zum Hochschulteam geschickt wurde, da ich ja in der Film- / Fernsehbranche tätig bin. Mein Gegenüber zeigt sich irritiert. Nach kurzem Nachdenken meint er dann: "Ist mir egal, was mein Kollege gemacht hat. Ich schicke Sie jetzt zum Hochschulteam".
Ab jetzt läuft alles überraschend einfach. Beim Hochschulteam angekommen gebe ich brav alle Unterlagen ab und teile jedem mit, dass ich ab Mitte März für längere Zeit im Ausland sein werde. Im Gegensatz zum ersten Besuch, wird diese Information nur noch unkommentiert zur Kenntnis genommen. Nun bin ich also immerhin schon mal arbeitslos und arbeitssuchend im System erfasst.
Es fehlen noch zwei Termine: einer bei der Berufsberatung, bei dem es darum geht, mir einen neuen Job zu vermitteln und ein weiterer, um die Anspruchshöhe zu klären. Natürlich sind noch weitere Unterlagen zu organisieren und auszufüllen. Der Termin für die Berufsberatung ist Anfang Februar der erste und dauert ganze 15 Minuten. Der Berater sieht im System, dass ich sowieso ins Ausland gehen werde und meint dann müssen wir ja jetzt kein langes Gespräch führen und erklärt mir noch ein paar für mich wichtige Details:
Ab März habe ich den Status der Arbeitslosigkeit und die Sperrfrist von 12 Wochen, die ich wegen der Eigenkündigung bekomme, läuft. Am 10.3.2010 werde ich automatisch wieder abgemeldet, da ich an diesem Tag Deutschland verlassen werde. Es ist kein weiteres Zutun von mir mehr erforderlich.
Einen Tag später folgt noch der Termin, bei dem es um die Anspruchshöhe geht. Auch hier läuft alles sehr glatt, die Mitarbeiter sind freundlich und man fühlt sich gut betreut. Die Aussagen des Vortags werden nochmals bestätigt. Der Fall ist erledigt. Die Sperrfrist läuft im Mai 2010 ab und ich habe einen ruhenden Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Der Anspruch kann bis zu vier Jahre ruhen und wieder aufgenommen werden. Somit ist also für die Zeit der Rückkehr erst einmal eine gewisse Sicherheit gegeben.
Dieser Punkt kann also abgehakt werden. Erleichtert widmen wir uns jetzt der Aufgabe, den kompletten Inhalt unserer Wohnung in Kisten zu verpacken, um ihn in einen 30 Kubikmeter Container zu verstauen.
Eingestellt von Daggi.Oli 10:22 Archiviert in Deutschland Tagged round_the_world
Jaja...das Amt in Deutschland.
Schon alleine dieses papier- und nervenlastige Verfahren ist doch nochmal ein schöner Beweis dafür, dass es sich durchaus lohnt, dem Ländel mal für ne Weile zu winken - von außen
.
Jetzt mal von dem Reiz fremder Kulturen und der Abenteuerlust abgesehen.
Allerdings rechne ich schon jetzt mit dem ersten Blogeintrag wo ein Medizinmann im tiefsten Dschungel euch nach einem Auslandskrankenschein fragt
LG
von Falk